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power of us eligibility

Programmüberblick

Dank Salesforce.org können unsere Stakeholder noch schneller die Welt verbessern. Mit den Programmen und dem Fachwissen von zehntausenden Bildungseinrichtungen, gemeinnützigen Organisationen und unseren eigenen Ressourcen erreichen wir weltweit positive Veränderungen in immer größerem Rahmen. Wir nennen dieses Programm „Power of Us“. Im Rahmen des Power of Us-Programms können teilnahmeberechtigte Organisationen bestimmte Services von Salesforce.com erwerben – oder in einigen Fällen Technologiespenden von Salesforce.com erhalten –, damit wir gemeinsam noch mehr positive Effekte erzielen können.

Das Power of Us-Programm beinhaltet:

  • Kostenlose* 10 Enterprise Edition CRM Lightning Lizenzen (*es gelten länderspezifische Einschränkungen)
  • Rabatte für weitere Abonnements, Produkte und/oder Services von Salesforce.org
  • Rabatte für Salesforce-Schulungen
  • Rabatte für Salesforce-Veranstaltungen
  • Zugang zu Benutzergruppen, Veranstaltungen und Webinaren speziell für Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen
  • Rabatte für bestimmte Nicht-SFDC-Anwendungen auf Salesforce AppExchange
*Salesforce.org vergibt keine Spenden in die folgenden Länder: Kuba, Iran, Syrien, Nordkorea, Sudan, China (einschließlich Festlandchina, Hongkong und Macau) und die Krim-Region.

Teilnahmeberechtigung

Ist Ihre Organisation zur Teilnahme am Power of Us-Programm berechtigt?

Allgemeine Kriterien: Um an diesem Programm teilnehmen zu können, müssen Sie im Land Ihres Standorts als wohltätige oder gemeinnützige Organisation, als Bildungseinrichtung oder als Organisation zur Förderung sozialer Veränderungen anerkannt sein. Dazu gehören öffentliche oder private gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen im Grund- und Sekundarschulbereich sowie im höheren Bildungswesen. Ihre Organisation muss anhand rechtsgültiger Dokumente nachweisen, dass sie die oben genannten Kriterien erfüllt. Die spezifischen Voraussetzungen für die Teilnahme sind weiter unten aufgeführt. Wenn im betreffenden Land kein offizielles Register für derartige Organisationen geführt wird, muss aus den rechtsgültigen Dokumenten (siehe unten) hervorgehen, dass die Organisation die genannten Zwecke erfüllt:
  • Satzung der Organisation
  • Gründungsurkunde der Organisation
  • Vergleichbare rechtsgültige Dokumente mit Geschäftsbericht, in denen die Ziele und der Hauptzweck als gemeinnützige, wohltätige Organisation oder als öffentliche Bildungseinrichtung dargelegt sind.
Wenn Sie noch Fragen zu Ihrer Teilnahmeberechtigung haben, senden Sie uns bitte eine Nachricht. Hinweis: Die Entscheidung über die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Programm erfolgt in unserem alleinigen Ermessen.

Folgende Organisationen kommen für die Teilnahme in Betracht:

Organisationen, deren Hauptzweck eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Religiös, wohltätig, wissenschaftlich, literarisch oder bildungsorientiert
  • Gemeinnützig oder auf soziale Fürsorge ausgerichtet
  • Kunst, Kultur und/oder Traditionspflege
  • Humanitär/Philanthropisch
  • Gemeinnützige Organisation im Bereich des Sports
  • Sozialer Dienstleister, z. B. aus den Bereichen Altenpflege, Hospiz, Behandlung psychischer Erkrankungen, gemeindenahe Gesundheitsdienstleistungen, Behandlung von Drogen-/Arzneimittelmissbrauch, Blut- und Organtransplantationsbanken, Entwicklungsdienste, Behindertendienste, Reproduktionsmedizinische Dienste
Gemeinnützige Stiftungen oder Spendenorganisation Einrichtungen des höheren Bildungswesens (tertiärer Bildungsbereich): Private gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen des höheren Bildungswesens Grund- und Sekundarschulen: Öffentliche/Staatliche Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen, Grund- und Hauptschulen, (gemeinnützige) Privatschulen sowie Schulverwaltungsorganisationen und private (gemeinnützige) Schulnetzwerke. Finanziell geförderte Organisationen: Organisationen, die von einer anderen Organisation finanziell unterstützt werden, die ebenfalls gemeinnützig ist und die aktuellen Teilnahmekriterien erfüllt.
  • Als finanzielle Förderung gilt eine Finanz- und Rechtsstruktur, bei der eine rechtlich anerkannte steuerbefreite Organisation oder öffentliche Wohltätigkeitseinrichtung in einem bestimmten Umfang die finanzielle und rechtliche Aufsicht über eine Organisation ausübt, die ihrerseits nicht steuerbefreit oder als öffentliche Wohltätigkeitseinrichtung anerkannt ist.

Organisationen, über deren Teilnahmeberechtigung fallweise entschieden wird:

  • Organisationen mit umfassenden und transparenten Sozial- und/oder Umweltstandards
  • Mikrofinanzorganisationen
  • Neue Social-Business-Organisationen

Folgende Organisationen sind nicht teilnahmeberechtigt:

Von der Teilnahme ausgeschlossene gemeinnützige Organisationen:
  • Krankenhäuser
  • Universitätskliniken
  • Krankenkassen
  • Gesundheitszentren oder Arztpraxen
  • Stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Organisationen für Wirtschaftsförderung/wirtschaftliche Entwicklung, z. B.: • Handelskammern (mit Ausnahme von Stiftungen) • Business Improvement Districts • Lokale und regionale Wirtschaftsförderungsorganisationen mit dem Schwerpunkt Geschäftsentwicklung
  • Gemeinnützige Organisationen unter Verwaltung/im Besitz des Staates/des Landes/der Kommune • Gemeinnützige Organisationen, die vom Staat, vom Land oder von der Kommune gegründet wurden und von keinem unabhängigen Gremium verwaltet werden oder von einer Behörde verwaltet werden.
  • Handels- oder Wirtschaftsverbände
  • Landesspezifische Ausschlusskriterien • USA Teilnahmeberechtigt sind nur gemeinnützige Organisationen gemäß den IRS-Unterabschnitten 501(c)(3) und 501(c)(4). Demnach sind Organisationen, die gemäß anderen IRS-Unterabschnitten als 501(c)(3) oder 501(c)(4) als gemeinnützige Organisationen gelten, nicht teilnahmeberechtigt. Treffen auf Organisationen mehrere IRS-Bestimmungen zu, können die Rabatte und Lizenzen für Produktspenden nur von der Organisation in Anspruch genommen werden, die gemäß IRS-Unterabschnitten 501(c)(3) bzw. 501(c)(4) als gemeinnützig gelten. •Kanada: Gemeinnützige Verbände, Vereine oder Gesellschaften, die nicht als gemeinnützige Organisation eingetragen sind.
  • Salesforce.org vergibt keine Spenden und gewährt keine Rabatte an Organisationen in den folgenden Ländern: • Kuba, Iran, Syrien, Nordkorea, Sudan, China (einschließlich Festlandchina, Hongkong und Macau) und die Krim-Region.
  • Salesforce.org gewährt Rabatte, vergibt jedoch keine Spenden an: • Organisationen in Dänemark und Spanien (aufgrund von Steuervorschriften) • Social Enterprises, Social-Business-Unternehmen, Community Interest Companies, B-Corps, Genossenschaften (nicht Einzelhandel)
  • Salesforce.org vergibt Spenden, gewährt jedoch keine Rabatte an: • Organisationen in Russland

Power of Us-Checkliste:

Aktive Testversion

Um sich für die Teilnahme am Power of Us Programm bewerben zu können, brauchen Sie eine aktive Testversion. Aus der Testversion wird Ihre dauerhafte Salesforce-ORG. („org“ bezeichnet die spezifische Salesforce-Instanz Ihrer Organisation oder Einrichtung). Sollte Ihre Testversion abgelaufen sein, kontaktieren Sie uns oder starten Sie eine neue Testversion. Wenn Sie NICHT BEREIT sind, mit der aktiven Implementierung und Nutzung unseres Produkts zu beginnen, bewerben Sie sich jetzt bitte noch NICHT.

Systemadministrator

Bestimmen Sie einen Ihrer Mitarbeiter zum Systemadministrator.

Genehmigung durch die Leitung oder Verwaltung der Organisation:

  • Für Einrichtungen des höheren Bildungswesens: Legen Sie ein von der Hauptverwaltung Ihrer Einrichtung unterzeichnetes Schreiben vor, mit dem die Produktspende für die antragstellende Abteilung genehmigt wird. Mit diesem Schreiben muss auch anerkannt werden, dass die Einrichtung keine zukünftigen Spenden in Anspruch nehmen kann. Salesforce.org vergibt an jede Bildungseinrichtung nur eine (1) Spende. Musterschreiben herunterladen »

Rechtsgültige Dokumente

Fügen Sie rechtsgültige Dokumente bei, mit denen Sie nachweisen, dass Sie im Land Ihres Standorts als wohltätige, gemeinnützige oder nicht staatliche Organisation anerkannt sind. Wenn in Ihrem Land kein offizielles Register für derartige Organisationen geführt wird, können Sie eine Kopie Ihrer Satzung oder ein vergleichbares rechtsgültiges Dokument mit Geschäftsbericht beifügen. Darin müssen alle maßgeblichen Informationen enthalten sein, anhand derer Sie nachweisen können, dass Sie eine gemeinnützige Organisation sind, die hauptsächlich wohltätige, bildungsorientierte und/oder gemeinnützige Zwecke verfolgt. Weitere maßgebliche rechtsgültige Dokumente (siehe unten)

Finanziell geförderte Organisationen

Anstelle der oben genannten rechtsgültigen Dokumente müssen finanziell geförderte Organisationen die folgenden Dokumente einreichen:
  • IRS-Beschlussmitteilung des finanziellen Förderers
  • Vertrag/Vereinbarung zur finanziellen Förderung zwischen den beiden Organisationen Unter Umständen genügt ein unterzeichnetes Schreiben des finanziellen Förderers (im Ermessen der SFDO), sofern daraus eindeutig hervorgeht, in welcher Beziehung die Organisationen zueinander stehen und dass der finanzielle Förderer während des Bewerbungsverfahrens bereit ist, die Spende im Namen der anderen Organisation anzunehmen.

  • Nach Stand vom 1. Februar 2018 werden in den nachfolgend genannten Ländern die jeweils unter dem Ländernamen aufgeführten Dokumente benötigt. Diese Liste wird von Zeit zu Zeit aktualisiert.

    ARGENTINIEN Vom Justizministerium (IGJ Reg) ausgestellte Registrierungsurkunde der Organisation oder einfache Registrierungsbescheinigung der Administración Federal De Ingreos Publicos, Nachweis bzgl. Menschenrechte – CN-Nummer AUSTRALIEN ACNC-Registrierung oder DGR ÖSTERREICH Registrierungsurkunde mit Nachweis der Gemeinnützigkeit (Finanzamt für Körperschaften) BANGLADESCH Registriert beim Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge, Registriert als Organisation für soziale Entwicklung beim Ministerium für Soziale Fürsorge, Registriert beim Büro für Nichtregierungsorganisationen, Registriert bei den Behörden für ehrenamtliche soziale Fürsorge (Registrierung und Überwachung) BELGIEN Registrierungsurkunde; belgisches Kabinett – niederländisch: Vereniging Zonder Winstoogmerk (VZW), Registrierungsurkunde; Moniteur Belge – ASBL Association sans but lucratif, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation BERMUDA Nachweis der Registrierung als steuerbefreite Organisation durch den Registrar General, Registrierungsurkunde als gemeinnützige Organisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation BOLIVIEN Vom Director General del Registro de Asociaciones y Fundaciones Sins Fines de Lucro ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation oder Registrierungsurkunde der Organisation als Stiftung BOSNIEN UND HERZEGOWINA Vom Justizministerium ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation BRASILIEN Vom Justiz-/Innenministerium ausgestellte Registrierungsurkunde für Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen BULGARIEN Vom Justizministerium ausgestellte Registrierungsurkunde mit „BULSTAT“-Nummer, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation BURKINA FASO Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation/Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation KAMERUN Vom Ministerrat ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation/Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation KANADA Charity Registration Number der Canada Revenue Agency (Steuerbehörde) Ein Schreiben der Canada Revenue Agency mit Angabe der Registrierungsnummer der Wohltätigkeitsorganisation. Es genügt auch ein Link zum Registereintrag Ihrer Organisation auf der Website der Canada Revenue Agency. CHILI Vom Justiz-/Innenministerium ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation KOLUMBIEN Von den Handelskammern ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation COSTA RICA Vom Justiz-/Innenministerium ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation ZYPERN Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation/Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation TSCHECHISCHE REPUBLIK Urkunde der Registrierung als Stiftung beim Stiftungsregister, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation ECUADOR Registrierungsurkunde mit IRS-Nummer für soziale Wohltätigkeitsorganisationen ÄGYPTEN Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation ESTLAND Von Kreisgerichten ausgestellte Registrierungsurkunde, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation FINNLAND Urkunde der Registrierung als Stiftung beim Stiftungsregister Vom nationalen Patent- und Registeramt ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation FRANKREICH Registrierungsurkunde gemäß „Loi de 1901“, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation DEUTSCHLAND Registrierungbescheinigung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit (Finanzamt für Körperschaften) GHANA Von der Abteilung des obersten Standesbeamten ausgestellte Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation GRIECHENLAND Vom Finanzministerium ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation/Nichtregierungsorganisation, Amtsblatt der Regierung, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation GUATEMALA Von der lokalen Regierungsbehörde ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation/Nichtregierungsorganisation GUYANA Von der lokalen Regierungsbehörde ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation/Nichtregierungsorganisation
    HONDURAS Vom Justiz-/Innenministerium ausgestellte Registrierungsurkunde für Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen HONGKONG Nachweis der Registrierung als steuerbefreite Organisation, entsprechende Zulassung seitens der Inland Revenue Department (Steuerbehörde) UNGARN Vom zuständigen Registergericht ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation INDIEN Registrierungsurkunde des Trusts oder der Gesellschaft IRLAND CHY-Nummer der Steuerbehörde, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation ISRAEL „Amuta“-Nummer des obersten Standesbeamten des Staates Israel, Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation ITALIEN Urkunde der Registrierung als „Onlus“ oder als „Cooperativa Sociale“, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation JAMAIKA Vom Finanzministerium ausgestellte Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation mit „TRN“-Nummer JAPAN Urkunde der Registrierung als zugelassene gemeinnützige Organisation oder Urkunde der Registrierung als Gesellschaft des öffentlichen Interesses der nationalen Steuerbehörde. JORDANIEN Vom Ministerium für soziale Entwicklung ausgestellte Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation (übersetzt) KASACHSTAN Vom Justizministerium ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation KENIA Von der kenianischen Regierung ausgestellte Urkunde als Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation KOREA Urkunde der Registrierung als Verband, Stiftung, gemeinnützige Organisation bei der lokalen Regierungsbehörde LETTLAND Urkunde der Registrierung als Stiftung beim Staatsregister LITAUEN Von der lokalen Regierungsbehörde ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation LUXEMBURG Nachweis der Registrierung als gemeinnützige Organisation, als Verband oder als Stiftung im Handelsregister MALAYSIA Satzung der Organisation, Registrierung beim Gesellschaftsregister (ROS), Steuerbefreiung gemäß Einkommensteuergesetz MALTA Registrierung als steuerbefreite Organisation beim Finanzministerium MEXIKO Vom Justizministerium oder dem Steuerzahlerregister ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation, Registrierung als zivilgesellschaftlicher Verband durch die öffentliche Verwaltung oder das Bundesregister REPUBLIK MOLDAU Vom Justizministerium ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation/Nichtregistrierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation MAROKKO Satzung und Gründungsurkunde der Organisation (ins Englische übersetzt) NAMIBIA Vom lokalen Handelsregister ausgestellte Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation NIEDERLANDE Registrierung als „Uittreksel van de Kamer van Koophandel“, als „ABSL“ vom zentralen Amt für Spendenangelegenheiten der niederländischen Handelskammer, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation NEUSEELAND Registrierung beim neuseeländischen Wohltätigkeitsbeauftragten, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation NICARAGUA Von der Junta de Asistencia Privada Juntas de Beneficencia Privada oder Indesol ausgestellte Urkunde der Zulassung als gemeinnützige oder zivilgesellschaftliche Organisation NIGER Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation NIGERIA Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation NORDIRLAND Registrierung als steuerbefreite Organisation bei der Steuer- und Zollbehörde (HMRC) mit XOXNXR-Nummer NORWEGEN Von der lokalen Regierungsbehörde ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation PAKISTAN Vom der Steuerbehörde erteilte Zulassung als steuerbefreite Organisation gemäß Steuergesetz PALÄSTINENSISCHE AUTONOMIEBEHÖRDE Vom Ministerium der palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellte interne Registrierungsurkunde
    PANAMA Vom Justizministerium bzw. Bundesregister ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation und zivilgesellschaftlicher Verband PARAGUAY Vom Justiz-/Innenministerium ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige und zivilgesellschaftliche Organisation PERU Vom Justiz-/Innenministerium ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation, Nachweis der Steuerbefreiung PHILIPPINEN Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation beim philippinischen Rat für NGO-Registrierung, Registrierung als „Nicht-Kapitalgesellschaft“ gemäß Körperschaftsgesetzbuch POLEN Urkunde der Registrierung als „OPP“ (Organizacja Pozytku Publicznego) PORTUGAL Registrierungskarte „Pessoa Colectiva“, vom Finanzministerium ausgestellte Registrierungsurkunde PUERTO RICO Vom Finanzministerium ausgestellter Nachweis der Registrierung als steuerbefreite Organisation, Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation RUMÄNIEN Urkunde der Registrierung als Stiftung beim Verbandsregister RUSSLAND Vom Ministerium für Steuern ausgestellte Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation gemäß Gesetz zur Registrierung juristischer Personen, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation (übersetzt) RUANDA Vom nationalen Sicherheitsdienst ausgestellte Registrierungsurkunde oder von der zuständigen ruandischen Behörde ausgestellte Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation EL SALVADOR Vom Finanzministerium ausgestellter Nachweis der Registrierung als steuerbefreite Organisation, Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation SCHOTTLAND Vom Büro des schottischen Beauftragten für Wohltätigkeitsangelegenheiten ausgestellte Urkunde der Registrierung als Wohltätigkeitsorganisation mit „SCXXXXX“-Nummer, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation SINGAPUR Von der lokalen Regierungsbehörde ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation oder ehrenamtliche Wohltätigkeitsorganisation SÜDAFRIKA Vom Ministerium für soziale Entwicklung ausgestellte Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation, Nachweis über die Gründung als Unternehmen ohne Aktienkapital SCHWEDEN Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation, „Stiftelser i Allmänhet“, „Insamlingsstiftelser“, „Kollektivstiftelser“ SCHWEIZ Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation, „Gemeinnützigkeit“, „Stiftung“, CH-Nummer TAIWAN Nachweis der Registrierung gemäß Zivilgesetzbuch und Einkommensteuergesetz THAILAND Nachweis der Registrierung beim Büro des Ausschusses für nationale kulturelle Angelegenheiten in Thailand (dem Kulturministerium unterstellt), Satzung der Organisation TÜRKEI Vom Ministerrat ausgestellte Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation UGANDA Nachweis der Registrierung als Nichtregierungsorganisation gemäß Gesetz 1989, vom zuständigen Beauftragten ausgestellter Nachweis der Registrierung als Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Von der lokalen Regierungsbehörde ausgestellte Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation VEREINIGTES KÖNIGREICH Vom Ausschuss für Wohltätigkeitsangelegenheiten zugewiesene Registrierungsnummer als Wohltätigkeitsorganisation, vom CIC-Beauftragten zugewiesene CIC-Registrierungsnummer, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation USA IRS-Beschlussmitteilung zur Steuerbefreiung gemäß 501(c)(3), vom National Center for Education Statistics (NCES) zugewiesene IPEDS-Nummer Zulässiger Nachweis des Status gemäß 501(c)(4), z. B. Kopie des Formblatts 990. URUGUAY Von der lokalen Regierungsbehörde ausgestellter Nachweis der Registrierung als steuerbefreite Organisation, Urkunde der Registrierung als gemeinnützige Organisation VENEZUELA Urkunde der Registrierung als zivilgesellschaftlicher Verband, von der lokalen Regierungsbehörde ausgestellter Nachweis der Registrierung als steuerbefreite Organisation VIETNAM Nachweis des rechtlichen Status als registrierter Verband oder als registrierte Stiftung (Erlass 45 (2010) für Verbände und Erlass 148 (2007) für soziale und wohltätige Stiftungen) oder amtliche Mitteilung über Genossenschaften (Erlass 151 (2007) SIMBABWE Von der lokalen Regierungsbehörde ausgestellte Urkunde der Registrierung als Nichtregierungsorganisation, Satzung und Gründungsurkunde der Organisation
    Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte: [email protected]